Musik ist im Eiskunstlauf weit mehr als Begleitkulisse – sie trägt Programme, definiert Emotion, Rhythmus und Charakter. In vielen Fällen ist sie ausschlaggebend für den Gesamteindruck, den eine Kür oder ein Kurzprogramm bei Publikum und Preisrichtern hinterlässt. Entsprechend breit ist inzwischen die Palette der verwendeten Stile: von klassischer Musik über Filmmusik bis hin zu Pop, Musical und Remix-Kompositionen. Doch gerade diese Vielfalt bringt Herausforderungen mit sich – insbesondere im Hinblick auf das Musik-Copyright im Eiskunstlauf, das bei der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke oft zu rechtlichen Konflikten oder Einschränkungen bei der Aufführung und Veröffentlichung führt.

Doch gerade diese Vielfalt birgt zunehmend Konfliktpotenzial. Hinter jedem Song stehen Rechteinhaber, Verwertungsgesellschaften und oft komplizierte Lizenzketten. Was für das Publikum selbstverständlich klingt, ist für Sportler und Trainer längst ein juristisches Minenfeld.
Warum Musikrechte immer komplexer werden
Musikwerke sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Ihre Nutzung, sei es im Stadion, im Livestream oder auf Social Media – bedarf klarer Genehmigungen. Dabei gilt im Eiskunstlauf eine Besonderheit: Programme werden international gezeigt, teils live, teils in Aufzeichnung, oft mit weiterverarbeiteter Verwendung.
Entscheidend ist, dass sich hier mehrere Rechtearten überlagern:
- Aufführungsrechte für Veranstaltungen vor Ort
- Synchronisationsrechte bei Kombination von Musik und Bild
- Sende- und Streamingrechte für TV und Online-Plattformen
- Vervielfältigungsrechte für Archiv-, Promo- und Trainingszwecke
Während nationale Verbände meist über Organisationen wie die GEMA (Deutschland) Aufführungsrechte abdecken, bleiben Synchronisations- und Streamingrechte oft ungeklärt. Genau dort entstehen die rechtlichen Grauzonen.
Wer trägt Verantwortung?
Die Verantwortung für Lizenzen ist derzeit nicht klar geregelt. Athleten und Trainer gehen meist davon aus, dass Verbände die Rechte klären, während Veranstalter zwar Aufführungsrechte sichern, sich jedoch selten um internationale oder digitale Nutzungen kümmern. Medienhäuser und Streaming-Plattformen ordnen Kürmusik automatisiert ein und blockieren Beiträge, wenn Rechte fehlen.
Die International Skating Union (ISU) schreibt zwar Musikrichtlinien vor, bietet aber keine zentrale Lizenzierungsstruktur.
Das Ergebnis: Niemand fühlt sich ganz zuständig, und Probleme werden erst sichtbar, wenn ein Programm im Internet gesperrt oder ein Beitrag stummgeschaltet wird.
Folgen für Sportlern und Öffentlichkeit
Die praktischen Auswirkungen sind erheblich:
- Programme müssen kurzfristig umgestaltet werden, wenn Rechte fehlen.
- Livestreams internationaler Wettbewerbe werden in einzelnen Ländern abgeschaltet.
- Auf Social Media werden Videos gelöscht oder stummgeschaltet.
- Medien dürfen Programme nicht oder nur ohne Ton zeigen.
Gerade bei Großereignissen wie Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen kann das erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen – für Athlet:innen, Sponsoren und Verbände gleichermaßen.
So verlieren Athleten nicht nur mediale Sichtbarkeit, sondern auch Sponsorengelder und die Möglichkeit, ihre künstlerische Arbeit einem globalen Publikum zu präsentieren.
Einschränkungen für Kreativität und Choreografie
Für Choreografen ist Musik ein zentrales Gestaltungsmittel. Doch die Unsicherheit über Nutzungsrechte führt zunehmend zu Selbstzensur:
- Hochwertige Musiken aus den Filmen oder bekannte Songs dürfen oft nicht verwendet werden.
- Günstigere, „rechtefreie“ Musik ersetzt emotionale oder erzählerisch starke Stücke.
- Kreative Konzepte werden fallengelassen, weil sie lizenzrechtlich zu riskant sind.
Das führt zu einem Verlust an künstlerischer Vielfalt und genau die war immer ein Markenzeichen des modernen Eiskunstlaufs.

Social Media als rechtliches Spannungsfeld
Instagram, TikTok und YouTube sind heute unverzichtbare Kommunikationsplattformen für den Sport. Sie helfen, Fans zu erreichen, Sponsoren zu präsentieren und die visuelle Kunst des Eiskunstlaufs zu teilen. Gleichzeitig setzen die Plattformen strenge Künstliche Intelligenz und Copyright-Algorithmen ein, die geschützte Musik sofort erkennen und betroffene Videos blockieren.
Das führt zu paradoxen Situationen:
Musik, die live in der Halle gespielt werden darf, wird online gesperrt. Manche Athlet müssen ihre Programme nachträglich mit lizenzfreier Musik unterlegen, um sie posten zu dürfen – was ihre künstlerische Aussage verfälscht.
Ansätze zur Lösung des Problems
Die Herausforderung ist global, aber Lösungsansätze entstehen zunehmend – teils aus der Branche selbst, teils durch digitale Innovationen. Diskutiert werden unter anderem:
Zentrale Musikbibliotheken
Der Aufbau internationaler Datenbanken mit vorlizenzierten Musikstücken, finanziert durch ISU oder nationale Verbände, könnte klare Nutzungserlaubnisse schaffen.
Rahmenverträge mit Rechtegesellschaften
Kooperationen mit GEMA (Deutschland), SACEM (Frankreich) oder ASCAP (USA), um weltweite Aufführungsrechte pauschal abzudecken.
Zusammenarbeit mit Streaming-Plattformen
Einheitliche Regeln, damit Livestreams und Social Posts nicht automatisch blockiert werden, wenn Rechte vorhanden sind.
Förderung neuer Komponisten
Eigens komponierte Musik bietet kreative Freiheit und Rechtssicherheit. Förderprogramme könnten helfen, Sport und Musikbranche enger zu vernetzen.
Digitales Lizenzregister
Eine ISU-geführte Plattform könnte verifizierte Lizenzen erfassen und international anerkennen – ähnlich einem digitalen Reisepass für Musikwerke.
Trainer Leitfaden für die Musikrechte
Athleten und Trainer können bereits mit wenigen Schritten verhindern, dass ihre Programme später an Musikrechten scheitern. Zunächst sollten sie so früh wie möglich prüfen, ob die Wunschmusik urheberrechtlich geschützt ist und welche Rechteinhaber (Komponist, Verlag, Label) beteiligt sind. Parallel lohnt sich der direkte Kontakt zum Verein oder Verband, um zu klären, welche Nutzungen durch bestehende Pauschal- oder Rahmenverträge (z.B. für Shows oder Wettkämpfe) bereits abgedeckt sind und wo zusätzliche Lizenzen nötig werden.
Außerdem ist es sinnvoll, von Anfang an mit „Plan B“-Musik zu arbeiten: alternative Titel aus gemeinfreien Werken, eigens komponierte Stücke oder bereits vorlizenzierte Musikbibliotheken können rechtssicher eingesetzt werden, ohne kurzfristige Programmumbauten zu riskieren. Vor einer großen Veröffentlichung kann ein Test-Upload (z.B. als nicht gelistetes Video) helfen zu erkennen, ob Plattformen die Musik automatisch blockieren – so lassen sich im Zweifel rechtzeitig Anpassungen vornehmen, bevor ein wichtiges Programm vor leerem digitalen Publikum landet.
Verantwortung und Ausblick
Damit der Eiskunstlauf als Kunstform und globaler Wettkampfsport bestehen kann, müssen Verbände, Rechteinhaber und Plattformbetreiber gemeinsam handeln. Der aktuelle Zustand ist wirtschaftlich ineffizient, rechtlich riskant und kreativ einschränkend.
Was jetzt nötig ist:
- Klare Regelwerke: Einheitliche ISU-Vorgaben, wer welche Lizenz einholen muss.
- Transparente Kostenteilung: Athlet:innen dürfen nicht allein für Musikrechte aufkommen.
- Technologische Kooperation: Plattformen sollten legale Nutzung anerkennen, nicht blockieren.
- Bildungsprogramme: Trainer und Choreografen brauchen Schulung im Urheberrecht.
Nur durch einen strukturierten, internationalen Rechtsrahmen kann der Eiskunstlauf seine kreative Freiheit behalten und zugleich den rechtlichen Anforderungen der digitalen Zeit gerecht werden.
Fazit zu Musik-Copyright im Eiskunstlauf
Musik-Copyright im Eiskunstlauf ist längst kein Randthema mehr, es berührt Kunstfreiheit, Medienpräsenz und wirtschaftliche Fairness. Die Branche steht an einem Wendepunkt: Entweder sie findet gemeinsam tragfähige Lizenzlösungen oder sie riskiert, dass der Sport seine musikalische Seele verliert.
Ohne verlässliche Regeln droht, dass die Programme zwar auf dem Eis erklingen – online jedoch verstummen.